wieder selbständig...
durch Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)
Die einfachsten Handgriffe
fallen schwer, wenn das Sehvermögen sich plötzlich stark verschlechtert
oder gar verloren geht.
Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten.
Fast nichts kann mehr so gemacht werden wie früher: spontan, schnell, ohne
nachzudenken.
Die kleinsten Verrichtungen können zum Problem werden:
eine Tasse Kaffee eingießen
telefonieren
eine Unterschrift leisten
mit Bargeld zahlen
Fleisch schneiden
das passende Hemd zum Anzug aussuchen
eine warme Mahlzeit zubereiten
den Fußboden reinigen
einen Knopf annähen
Schuhe putzen
Fingernägel pflegen
Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zurückzugewinnen:
Wer ?
Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und
sehbehinderten Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen
dafür haben Sie in einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.
Für Wen ?
Die LPF-Schulung ist ein Angebot für
sehbehinderte Menschen
geburtsblinde und späterblindete Menschen
blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter.
Wie ?
Der Rehabilitationsbedarf
sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten
des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt, den Umfang und
den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch
wird dafür ein so genannter Rehabilitationsplan erstellt. Die Schulung
wird auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Die Vermittlung
von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.
Was ?
Die Schulung
von LPF
Hilft, den Alltag wieder selbstständig meistern zu können.
Folgende Grundfähigkeiten gehören zur Bewältigung des Alltags:
Im Bereich der Ernährung:
das mundgerechte Zubereiten (Schneiden, Schälen, Umgang mit dem Herd...)
oder die Aufnahme der Nahrung (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen,
Brot bestreichen
).
Im Bereich der hauswirtschaftlichen
Versorgung:
das Einkaufen, Kochen (Messen, Wiegen ...) Reinigen der Wohnung (Verschiedene
Flächen systematisch säubern, Betten beziehen,...), Spülen, Wechseln
und Waschen der Wäsche und Kleidung (Kleidung auf den Bügel hängen,
Bügeln, Schuhe putzen
).
Im Bereich Nähen:
Faden einfädeln, Knöpfe annähen, verschiedene
Nähte, Nähen mit der Nähmaschine
Im Bereich der Körperpflege
und Gesundheit:
das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, Kontrolle
des Blutdrucks und des Blutzuckers, medikamentöse Versorgung...
Im Bereich der Mobilität:
das selbstständige Aufstehen und
Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden (Jacke zuknöpfen, Reißverschluss
schließen, Schleife binden...) Gehen, Stehen,
Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung...
Im Bereich häuslicher
Reparaturen:
Umgang mit verschiedenen Werkzeugen,
Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen, auswechseln einer Glühbirne...
Im Bereich der Babypflege:
´
Wickelmethoden, Babynahrung Zubereiten und füttern...
Kennen lernen und Gebrauch von Hilfsmitteln, die das alltägliche Leben erleichtern können
Kommunikationsfähigkeiten:
Umgang mit dem Telefon/Handy
Umgang mit Münzen und Geldscheinen
Blindenschrift Tastübungen zum Punktschriftlesen
Schreiben der eigenen Handschrift
Üben der Unterschrift
Umgang mit Lesegeräten
Finanzierung ?
Der zuständige
Sozialhilfeträger übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Behinderte (§ 53 / 54 des Sozialgesetzbuches (SGB) die Kosten, allerdings
abhängig von Einkommen und Vermögen.
Bei Schülerinnen und Schülern werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.
Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation so ist Leistungsträger gemäß § 26,
Abs. 3 SGB IX und §§ 5 und 6 SGB IX die gesetzliche Krankenkasse oder je nach Zuständigkeit die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung.
Lebenspraktische
Fähigkeiten können also zurückgewonnen bzw. neu erlernt werden.
Die Schulung ist ein Weg der kleinen Schritte, die zu immer mehr Selbstständigkeit
führen.
Gehen
auch Sie vom Jetzt geht gar nichts mehr
zum
Das kann ich schon wieder allein!
WO ?
Ausführliche
Informationen erhalten Sie unter der bundesweiten Rufnummer
(01805) 666 456 ,
die Sie automatisch mit dem nächstgelegenen Landesverein des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) verbindet
oder beim
Berufsverband der RehabilitationslehrerInnen
für Blinde und Sehbehinderte e. V.
-Lebenspraktische Fähigkeiten-
Sabine Lütkens (1.Vorsitzende)
Bismarckstr. 8
D-35037 Marburg
Telefon: (06421) 22401
E-Mail : Post@BvReha.org
Homepage: www.BvReha.org