wieder selbständig...

… durch Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)

Die einfachsten Handgriffe fallen schwer, wenn das Sehvermögen sich plötzlich stark verschlechtert oder gar verloren geht.
Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten.
Fast nichts kann mehr so gemacht werden wie früher: spontan, schnell, ohne nachzudenken.

Die kleinsten Verrichtungen können zum Problem werden:

• eine Tasse Kaffee eingießen

• telefonieren

• eine Unterschrift leisten

• mit Bargeld zahlen

• Fleisch schneiden

• das passende Hemd zum Anzug aussuchen

• eine warme Mahlzeit zubereiten

• den Fußboden reinigen

• einen Knopf annähen

• Schuhe putzen

• Fingernägel pflegen

Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zurückzugewinnen:

Wer ?
Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und sehbehinderten Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen dafür haben Sie in einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.

Für Wen ?
Die LPF-Schulung ist ein Angebot für

• sehbehinderte Menschen

• geburtsblinde und späterblindete Menschen

• blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter.

Wie ?
Der Rehabilitationsbedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt, den Umfang und den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird dafür ein so genannter Rehabilitationsplan erstellt. Die Schulung wird auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Die Vermittlung von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.

Was ?
Die Schulung von LPF

Hilft, den Alltag wieder selbstständig meistern zu können.

Folgende Grundfähigkeiten gehören zur Bewältigung des Alltags:

Im Bereich der Ernährung:
das mundgerechte Zubereiten (Schneiden, Schälen, Umgang mit dem Herd...) oder die Aufnahme der Nahrung (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen, Brot bestreichen…).

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
das Einkaufen, Kochen (Messen, Wiegen ...) Reinigen der Wohnung (Verschiedene Flächen systematisch säubern, Betten beziehen,...), Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (Kleidung auf den Bügel hängen, Bügeln, Schuhe putzen…).

Im Bereich Nähen:
Faden einfädeln, Knöpfe annähen,
verschiedene Nähte, Nähen mit der Nähmaschine…

Im Bereich der Körperpflege und Gesundheit:
das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, Kontrolle des Blutdrucks und des Blutzuckers, medikamentöse Versorgung...

Im Bereich der Mobilität:
das selbstständige Aufstehen
und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden (Jacke zuknöpfen, Reißverschluss schließen, Schleife binden...) Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung...

Im Bereich häuslicher Reparaturen:
Umgang mit verschiedenen
Werkzeugen, Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen, auswechseln einer Glühbirne...

Im Bereich der Babypflege: ´
Wickelmethoden, Babynahrung Zubereiten und füttern...

Kennen lernen und Gebrauch von Hilfsmitteln, die das alltägliche Leben erleichtern können

Kommunikationsfähigkeiten:

• Umgang mit dem Telefon/Handy

• Umgang mit Münzen und Geldscheinen

• Blindenschrift – Tastübungen zum Punktschriftlesen

• Schreiben der eigenen Handschrift

•Üben der Unterschrift

• Umgang mit Lesegeräten

Finanzierung ?
Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§ 53 / 54 des Sozialgesetzbuches (SGB) die Kosten, allerdings abhängig von Einkommen und Vermögen.

Bei Schülerinnen und Schülern werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.

Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation so ist Leistungsträger gemäß § 26,

Abs. 3 SGB IX und §§ 5 und 6 SGB IX die gesetzliche Krankenkasse oder je nach Zuständigkeit die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung.

Lebenspraktische Fähigkeiten können also zurückgewonnen bzw. neu erlernt werden.
Die Schulung ist ein Weg der kleinen Schritte, die zu immer mehr Selbstständigkeit führen.

Gehen auch Sie vom „Jetzt geht gar nichts mehr“
zum
„Das kann ich schon wieder allein“!

WO ?
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter der bundesweiten Rufnummer (01805) 666 456 , die Sie automatisch mit dem nächstgelegenen Landesverein des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) verbindet

oder beim

Berufsverband der RehabilitationslehrerInnen

für Blinde und Sehbehinderte e. V.

-Lebenspraktische Fähigkeiten-

Sabine Lütkens (1.Vorsitzende)

Bismarckstr. 8

D-35037 Marburg

Telefon: (06421) 22401

E-Mail : Post@BvReha.org

Homepage: www.BvReha.org